AGB
ROBIT – Feuchtigkeitssperre für erdberührte Räume
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die allgemeinen Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Offerte.
1. Planunterlagen
Grundriss mit Bezeichung der zu isolierenden Flächen. Wegskizze bei Bauten mit unbestimmter Adresse.
2. Zufahrtsmöglichkeiten
Für Lieferwagen vorausgesetzt. Allfällige Kranbenützung, Seilbahntransporte oder dgl. gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Zugang zu den zu isolierenden Räumen durch Treppe notwendig.
3. Betonbeschaffenheit
Sauber abgerieben resp. abtaloschiert, ohne Kiesnester, mindestens drei Tagen alt, nicht nass. Zusätzliche Bitumenausgleichsschicht bei rauer Betonoberfläche; Verrechnung nach Materialverbrauch.
4. Offertpreise
Die Offertpreise basieren auf den uns heute bekannten Lohn- und Materialkosten. Allfällige Erhöhungen gehen zu Lasten der Bauherrschaft.
5. Arbeitsdurchführung
8 Arbeitstage nach Abruf. Im Vertrag oder Bauprogramm vermerkte Termine müssen 5 Arbeitstage vorher telefonisch bestätigt werden .
6. Wärmedämmung
In Form von Dämmplatten. Die Wärmedämmung wird in heissen Bitumen verlegt und bildet gleichzeitig einen Schutz gegen mechanische Beschädigung der Feuchtigkeitsisolierung.
7. Ausmass
Die ROBIT- Isolierung wird in Abwicklung gemessen.
8. Garantie
Gegen kapillare und diffuse Feuchtigkeit, nach SIA, ausgenommen: Wasserdruck gegen die Gebäudekonstruktion infolge mangelhafter oder fehlender Sickerleitung. Mechanische Beschädigung während oder nach der Bauzeit. Kondensatbildung infolge ungenügender Wärmedämmung.
Versicherungsgarantie bei Auftragssummen ab Fr. 10’000.- Firmengarantie bei Auftragssummen unter Fr. 10’000.-
9. Baureklame
Teilnahme bei Auftragssummen ab Fr. 10’000.-